Grundlage des französischen AOC-Systems ist das Terroir. Mit den AOC-Vorgaben will man gewährleisten, dass das Terroir in den Weinen der einzelnen Appellationen so klar wie möglich zum Ausdruck kommt.
Jeder AOC-Wein stellt ein einzigartiges Produkt dar, denn er ist die Frucht seines Terroirs, der Rebsorte(n) und des Könnens des Winzers. 1935 wurde in Frankreich das Gesetz erlassen, mit dem die ersten Appellations d’Origine Contrôlée (kontrollierte Herkunftsbezeichnungen) festgesetzt wurden. Derzeit gibt es in Frankreich knapp 400 kontrollierte Herkunftsbezeichnungen, von denen die meisten zwischen 1935 und 1940 festgelegt wurden. Die AOC-Weine repräsentieren inzwischen rund 40 Prozent aller in Frankreich erzeugten Weine (im Vergleich zu 30 Prozent im Jahr 1990). Jede Appellation d’Origine Contrôlée ist Gegenstand eines Ministererlasses, der auf Vorschlag des betroffenen Weinverbandes und mit Zustimmung des national zuständigen staatlichen Instituts INAO ausgearbeitet wird.
Dieser Erlass enthält folgende Angaben:
• Geografische Anbaufläche: Gemeinden oder Teile von Gemeinden, gemäß einer Begrenzung der auf diese Appellation Anspruch erhebenden Parzellen
• Zugelassene Rebsorten: entweder eine oder mehrere Rebsorten, wobei für jede einzelne manchmal der Mindest- oder Höchstertrag festgelegt wird
• Anbau- und Vinifikationsverfahren: Pflanzdichte, Rebschnittmethoden, Anreicherung, eingesetzte Gerätschaften etc.
• Grundertrag pro Hektar: je nach Quantität und Qualität der Ernte kann der Jahresertrag unter Berücksichtigung der Klas-sifizierungsobergrenze verändert werden
• Alkoholgehalt: Mindestmostgewicht vor jeder Anreicherung, Mindest- und Höchstalkoholgehalt nach der Gärung
• Etikettierungsvorschriften: gemäß EU-Anforderungen
Das Gütesiegel der „kontrollierten Herkunftsbezeichnung" wird nur vergeben, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind. Das Anrecht auf die Appellation d’Origine Contrôlée wird nicht auf Lebenszeit erworben. Jeder Erzeuger muss das Zulassungsverfahren für jede Ernte neu durchlaufen. Diese strenge Gesetzgebung sorgt dafür, dass die Qualität der AOC-Weine immer wieder aufs Neue überprüft wird.
Vins de Pays, jetzt: IGP (Indications géographiques protégées/geschützte geographische Angabe g. g. A.)
Die sogenannten "Vins de Pays" (Landweine) erhalten seit dem 01.08.2009 das Gütesiegel "IGP", und auch sie unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben (wie maximaler Ertrag, minimaler Alkoholgehalt, Vorgabe der erlaubten Rebsorten) sowie strengen analytischen Standards und Kontrollen gem. einem amtlichen Anerkennungsverfahren; Bei den Vins de Pays werden drei Klassen unterschieden:
• Vins de Pays à Dénomination Départementale (mit Departementsbezeichnung), z. B. Vins de Pays de l’Ardèche
• Vins de Pays à Dénomination de Zone (mit Zonenbezeichnung), z. B. Vins de Pays des Côtes de Gascogne
• Vins de Pays à Dénomination Régionale (mit Regionalbezeichnung), z. B. Vins de Pays d’Oc
Darüber hinaus existieren noch die Vins de Pays Cépages (rebsortenreine Landweine), die zu 100 Prozent aus einer einzigen Rebsorte bestehen. Die Rebsortenlandweine, die innerhalb von nur zehn Jahren für Furore gesorgt haben, haben sich zur dynamischsten Kategorie unter den französischen Weinen gemausert.
Die wichtigsten französischen Rebsorten
Weltweit existieren heute etwa 10.000 unterschiedliche Rebsorten, von denen ca. 2.500 für den Weinbau zugelassen sind. Von wirtschaftlicher Bedeutung für den Weinbau sind jedoch nur rund 50 Sorten. Alle international bedeutenden Rebsorten wie Cabernet Sauvignon, Merlot, Pinot Noir, Syrah, Chardonnay oder Sauvignon Blanc stammen aus Frankreich. Zwar liegt ihr Ursprung in den meisten Fällen im kleinasiatischen Raum, aber erst in Frankreich wurden sie zu dem, was sie sind, nämlich Muster für Weinstile, die in allen Ländern Nachahmer finden. Andere Trauben sind regionale Spezialitäten und womöglich sogar autochthon, das heißt, sie sind in der Gegend heimisch, in der sie angebaut werden, und kommen nur dort vor.
In Frankreich sind insgesamt 136 Rebsorten für die Weinproduktion registriert. Sie sind in einer Liste aufgeführt und je nach Departement „empfohlen" oder „autorisiert".